Beschlussvorlage - BV/01/21/076

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Klützer Winkel in der Fassung vom 1. April 2013, zuletzt geändert am 30. Mai 2016, ist in Bezug auf den Gebührentarif Standesamt in entsprechend der Kostenverordnung des Innenministeriums wie folgt zu ändern:

 

-          Gebühr für die Durchführung einer Trauung von 32,75 EUR auf 40,00 EUR

 

Des Weiteren ist § 6 der Verwaltungsgebührensatzung hinsichtlich einer Gebührenfreiheit für Leistungen angepasst worden, welche das Amt Klützer Winkel für das Land und seine Dienststellen erbringt.

 

Ein Entwurf der Änderung ist als Anlage beigefügt.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt eine 3. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung in Form der anliegenden Fassung.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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