Beschlussvorlage - BV/04/21/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den Jahren 2020 bis 2023 stehen dem Land Mecklenburg-Vorpommern knapp 26 Mio. € für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung.

Der Regelfördersatz beträgt bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmenbewilligung noch in diesem Jahr beträgt der Fördersatz 80 %. Für finanzschwache Gemeinden (Rubikon: rot) beträgt die Förderquote 90 %.

 

Es werden ausschließlich Neu- und Ausbaumaßnahmen gefördert.

 

Weitere Fördervoraussetzungen sind:

 

- Die Maßnahme muss sich aus einem planerischen Konzept ableiten. Hierbei kann es sich ein kommunales Konzept handeln, um ein übergemeindliches Konzept oder auch um das Radwegekonzept des Regionalen Planungsverbandes. Extern erstellte Radverkehrskonzepte sind zwar förderfähig, die Fördermittel für das Konzept fließen aber erst mit der Förderung der ersten Umsetzungsmaßnahme.

 

- Die Fördermaßnahme muss zwingend bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden. Fragestellungen wie bspw. der Grunderwerb, naturschutzfachliche Belange müssen also kurzfristig zu klären bzw. bereits geklärt sein.  

 

- Die Fördermaßnahme muss eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenzials vom Auto auf das Fahrrad aufweisen. In diesem Sinne wird in erster Linie der Alltagsradverkehr gefördert. Eine touristische Mitnutzung ist jedoch nicht fördergefährdend.

 

- Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden und ohne finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach 2023 oder überhaupt nicht realisiert werden würden.
Das bedeutet, dass konkrete Maßnahmen, die bereits im Haushaltsplan eingestellt und somit finanziert sind (z.B. „Bau eines Radwegs an der Straße XY“), nicht förderfähig sind.

 

Beraten werden soll die Beantragung einer Förderung für den Ausbau eines Radweges von Schwansee nach Dorf Neuenhagen (siehe Lageplan im Anhang):

 

- 1. Bauabschnitt Groß Schwansee - Klein Schwansee

- 2. Bauabschnitt Klein Schwansee - Neuenhagen, Neue Siedlung

2018 wurde Ing.büro Zimmer mit der Planung beauftragt. Eine Kostenschätzung vom August 2020 liegt als Anlage bei. Die geschätzten Gesamtbaukosten liegen bei 727.500,35 € netto (865.725,42 €) zzgl. Baunebenkosten.

 

Bis 15. Juni muss gegenüber dem Fördermittelgeber eine Interessenbekundung mit Kostenschätzung erfolgt sein.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt den Ausbau und die Beantragung von Fördermitteln für den Radweg von Groß Schwansee nach Neuenhagen, Neue Siedlung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt die Erstellung und die Beantragung von Fördermitteln für ein gemeindlichen Radwegekonzeptes.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Geschätzte Baukosten brutto: 865.725,42 €

Geschätzte Baunebenkosten brutto: 175.000,00 €

 

Im Haushalt waren zuletzt 2018 Mittel für die Planung des Radwegs eingestellt. Aktuell sind keine Mittel für den Radweg eingestellt.

 

Es wäre ein Haushaltsnachtrag notwendig.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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