28.06.2018 - 7 Satzung der Stadt Klütz über die 1. Änderung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 28.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bauausschuss-Mitglieder verständigen sich zum Geltungsbereich. Der Geltungsbereich soll wie folgt geändert werden.
Variante 1) wird für das Verfahren vorbereitet. Dafür werden die festgesetzten Grünflächen und Gewerbeflächen an der Landesstraße aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Dies ist entsprechend für die Stadtvertretung vorzubereiten.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lübecker Straße“.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 wird wie folgt begrenzt:
- Im Nordosten:durch die Lübecker Straße (L01),
- Im Süden:durch den Landwirtschaftsbetrieb Klützer Winkel e.G. an der
Lübecker Straße,
- Im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- Im Nordwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Die Planungsziele der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 bestehen in Folgendem:
- Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für einen Campingplatz in Form eines Wohnmobilplatzes an der „Lübecker Straße“ und Erweiterungsflächen für den Campingplatz auf den derzeit unbenutzten Flächen des Gewerbegebietes,
- Änderung der festgesetzten Gewerbegebietsflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen in Flächen für das Wohnen und Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (Mischgebiet) im südwestlichen Teil des Gewerbegebietes,
- Berücksichtigung der vorhandenen Grünfläche mit Gehölzen und Anpassung der Nutzung (Gewebegebiet soll in Grünfläche geändert werden).
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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800,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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690,6 kB
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