18.06.2018 - 8 Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 18.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:40
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Ingenieurbüro Mahnel übernimmt die Vorstellung des Bebauungsplanes Nr. 28. Er weist darauf hin, dass der Brandschutz angepasst werden muss.
Die Verwaltung soll klären, ob aus Gründen der Verfahrenssicherheit Herr Zimmer als befangen gilt. (Änderung s. Sitzung vom 23.07.2018)
Herr Jung lässt im Anschluss über den Bebauungsplan Nr. 28 abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Klütz die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen als Satzung.
1.Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Klütz befindet sich in Klütz und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden:durch Flächen des Gewerbegebietes und der Telekom,
- im Westen:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der vorhandenen Bebauung des Wohngebietes Lindenring und die Zufahrtsstraße Lindenring,
- im Osten:durch die Umgehungsstraße,
- im Süden: durch die Wismarsche Straße.
2.Die Begründung wird gebilligt.
3.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Eine zusammenfassende Erklärung ist im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich.
4.Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
5.Die Verwaltung wird beauftragt, die Darstellungen des Flächennutzungsplanes gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für die berührten Teilflächen im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
269,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
6 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
80,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|