05.06.2018 - 5 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Or...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Grundsätzlich kann sich die Gemeinde eine weitere Entwicklung am Standort vorstellen. Der Bauinteressent hat mit beiden angrenzendenen Grundstückseigentümern gesprochen. Die Gemeinde hat Planungshoheit jedoch beabsichtigt sie nicht die Flächen selbst zu entwickeln. Die Planungskosten muss der Interessent übernehmen und sich mit den begünstigten Flächenbesitzern auseinandersetzten bzw. sich vertraglich einigen. Dem Bauwilligen wird auch mitgeteilt, dass er das alleinige Risiko trägt. Die Gemeinde bittet die Verwaltung um Angabe zur Höhe der entstehenden Planungskosten zur nächsten GV. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass diese Fortschreibung auf künftige Entwicklungen (Kapazitäten) angerechnet werden kann.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für die Ortslage Hof Reppenhagen, für den Teilbereich entlang der Teichstraße. Das Planungsbüro Mahnel, Rudolf-Breitscheid-Str. 11, 23936 Grevesmühlen ist zu beauftragen. Alle anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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