28.05.2018 - 5 Beschluss zur 1. Änderung des Betreibervertrage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Betreibervertrag SC Boltenhagen wurde mit Schreiben vom 28. März 2018 zum 31. August 2018 gekündigt. Darüber hat der Bürgermeister der Gemeinde die Gemeindevertreter in der letzten Gemeindevertretersitzung informiert.

 

Im Ausschuss wird darüber diskutiert, welche Auswirkungen die Bezahlung des Platzwartes nach dem TVöD hat. Es erfolgt eine jährliche Erhöhung des Entgeltes und auch weitere Sonderzahlungen müssen jährlich gezahlt werden. Auch scheint dem Ausschuss das Bruttoentgelt viel zu hoch für die doch einfachen Tätigkeiten des Platzwartes. Die Personalkosten lagen in den Vorjahren deutlich unter dem tariflichen Entgelt.

 

Weiterhin wird über die wöchentliche Arbeitszeit diskutiert. Eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Std./Woche sollte es sein. Die Arbeitszeiten müssen flexibel gestaltet werden, da diese auch am Tage unterbrochen werden können.  Abends bis 21:00 Uhr muss noch sauber gemacht werden und morgens um 08:00 Uhr kann schon der Tennisplatz genutzt werden. Die Einteilung der Arbeitszeiten obliegt dem Sportverein.

 

Die Sozialausschussmitglieder sprechen sich nach reger Diskussion für einen  Stundenlohn von 12,00 € mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Anlehnung an den TVöD ist nicht gewünscht.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, in der  1. Änderung des Betreibervertrages SC Boltenhagen eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden mit einem Stundenlohn von 12,00 € anzusetzen.

die 1. Änderung des Betreibervertrages vom 20.09.2018 mit dem SC Boltenhagen gemäß Anlage.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

 

Frau Meier legt den Entwurf der 1. Änderung zum Betreibervertrag v. 20.09.2010 vor. Sie empfindet die Vorlage des Vertrages als Beleidigung. Dieser besteht aus vielen Schreibfehlern und auch die Grammatik ist oft falsch. Der Vertrag soll mit der Korrektur von Frau Meier als Anlage zum Protokoll genommen werden.  

 

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Anlagen zur Vorlage

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