05.02.2018 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 05.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Stadtvertreter folgen der Empfehlung des Hauptausschusses, dass über einen städtebaulichen Vertrag der Investor den wassergebundenen Teil des Weges bis zur Einfahrt des Parkplatzes, wie das vorne liegende Teilstück (Asphalt), ausbauen soll.
Herr Jung lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
- Der Geltungsbereich des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21.4 wird wie folgt begrenzt:
- nördlich:durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",
- östlich:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am
"Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,
- südlich:durch Flächen für die Landwirtschaft (Ackerflächen),
- westlich:durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow bzw. durch das Grundstück An der Chaussee 1 "Dat oole Huus".
Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
- Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
- Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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398,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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