05.12.2017 - 6 Satzung über den einfachen Bebauungsplan Nr. 42...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herrn Mahnel erörtert den Sachverhalt. Anschließend kommt es zu einer Diskussion der anwesenden Ausschussmitglieder. Abschließend wird sich darauf verständigt, die Gestaltungssatzung „Friedrich-Engels-Straße“ im Bebauungsplan Nr. 42 mit einzubeziehen. Im Anschluss lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 42 für das Wohngebiet Friedrich-Engels-Straße, August-Bebel-Straße, Ostseering, Ringstraße, Fasanenweg und Weidenstieg.

Das Plangebiet des einfachen Bebauungsplanes Nr. 42 wird wie folgt begrenzt:

-       im Nordwesten: durch die Klützer Straße,

-       im Nordosten: durch das Grundstück der Grundschule Boltenhagen, das                             Grundstück Friedrich-Engels-Straße 4 und die Grünfläche                                           zwischen den Grundstücken Friedrich-Engels-Straße 5 und 3,

-       im Südosten: durch den Weidenstieg und eine Fläche mit Bäumen und                                           Sträuchern am Weidenstieg,

-       im Süden: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die Flächen                             des Bebauungsplanes Nr. 26 der Gemeinde Ostseebad                                                         Boltenhagen.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Sicherung der Dauerwohnnutzung in einem Wohngebiet.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 42 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, beauftragt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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