27.11.2017 - 7 Erhöhung des Gemeindewohnsitzanteils für die Ki...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Mareen Tech
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Mo, 27.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Mareen Tech
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Nevermann erläutert den Sachverhalt.
Die Finanzausschussmitglieder einigen sich dahingehend, den Gemeindewohnsitzanteil beim Mindestanteil von 50 % zu belassen. Grund für diese Entscheidung wird in der Entlastung des Elternanteils ab Januar 2018 gesehen.
Der Beschlussvorschlag der Variante 1 soll um den Halbsatz „…und eine Entlastung des Elternateils ab Januar 2018 in Aussicht steht.“ Ergänzt werden.
Herr Nevermann lässt über die geänderte Beschlussvorlage der Variante 1 abstimmen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Variante 1
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Gemeindewohnsitzanteil auf den Mindestanteil von 50 % zu belassen, da sich die Stadt Klütz gemäß § 43 KV M-V in der Haushaltskonsolidierung findet und eine Entlastung des Elternanteils ab Januar 2018 in Aussicht steht.
Variante 2
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Gemeindewohnsitzanteil auf 60% zu erhöhen. Infolgedessen müssen die freiwilligen Leistungen um die entsprechende Summe gekürzt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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