25.09.2017 - 19 Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung lässt über die Empfehlung des Bau- und Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Arpshagen für einen Teilbereich des WA-Gebietes an der „Neuen Straße“.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden:durch Grünflächen,

-       im Osten:durch Flächen für die Landwirtschaft bzw. Grundstücksflächen,

-       im Süden:durch den Privatweg,

-       im Westen:durch die „Neue Straße 1“. 

Der Plangeltungsbereich ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht in Folgendem:

        Änderung der Grünfläche in ein Baugrundstück,

        Einzelhaus,

        Erschließung des Grundstücks erfolgt über den vorhandenen Privatweg,

        Festsetzung der erforderlichen Ausnutzungskennziffern für GRZ, GFZ, Traufhöhe und Firsthöhe,

        Anpassung der erforderlichen Festsetzungen des Teil B,

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

  1.                 Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

6.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

7.Mit der Ausarbeitung der Unterlagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet

 

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Anlagen zur Vorlage

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