12.09.2017 - 6 Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbez...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein Gehweg ist straßenbegleitend vor dem Hotelgrundstück anzulegen.

 

Im Weiteren ist in den Durchführungsvertrag einzuarbeiten, dass das Zwischenliegergrundstück zwischen Strandpromenade und Mittelpromenade kostenfrei auf die Gemeinde übertragen werden soll.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stimmt dem vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplan mit dem Bearbeitungsstand 18.08.17 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 zu. Der Vorhaben- und Erschließungsplan setzt sich aus 3 Anlagen zusammen. Der Inhalt der Anlagen ist im Inhaltsverzeichnis der A3-formatigen Mappe dokumentiert. Gleichzeitig enthält diese Mappe die Anlagen 1 und 2. Die Anlage 3 besteht aus insgesamt 13 Plänen (Lageplan, Grundrisse, Aufsichten, Querschnitte und Ansichten), die in einer separaten A4-formatigen Mappe zusammengefasst sind. Diese Pläne werden auch Bestandteil des Bauantrages sein. Die Anlagen 1-3 sind Bestandteil des Beschlusses.

Die Kubatur des Hotelgebäudes wird wesentlich von folgenden Gebäudeparametern bestimmt:

- Grundflächenzahl (GRZ)        0,5

- maximale Traufhöhe, allgemein zulässig       6,0 m

- maximale Traufhöhe, nur zulässig für das Haupthaus

  im Bereich des Restaurants sowie im Bereich der Lobby)           6,4 m

- maximale Firsthöhe, allgemein zulässig:     13,0 m

- maximale Firsthöhe, nur zulässig für Turm

  und Pyramidendächer der Aufzugsdächer     14,2 m

- Gebäudegrundfläche (gerundet):1.740,0 m²

- Grundfläche Terrasse Restaurant (gerundet)     65,0 m²

- Zu- und Ausfahrt der Tiefgarage an der nördlichen Grundstücksgrenze

- weitere Parameter gemäß Anlagen 1-3 des Vorhaben- und Erschließungsplanes

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

5

Ablehnung:

3

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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