05.09.2017 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Di, 05.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Zimmer erörtert die vorliegende Beschlussvorlage. Sie führt weiterhin dazu aus, dass bereits 2 Anträge von Seiten der Antragssteller vorlagen. Der erste Antrag beinhaltet den Abriss und Neubau eines Wohngebäudes in zweiter Reihe. Der zweite Antrag war die Schaffung eines Parkplatzes. Beide Vorhaben sind von Seiten der Stadt Klütz befürwortet worden, aber durch den Landkreis NWM abgelehnt worden. Die provisorische Parkplatznutzung ist durch den Landkreis geduldet, unter der Auflage in einem VE-Plan die Flächen zu überplanen.
Frau Zimmer verliest den Beschlussvorschlag und lässt anschließend darüber abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21.4 der Stadt Klütz für einen Teilbereich der Ortslage Wohlenberg südlich der Landesstraße zwischen dem Bebauungsplan Nr. 23 „Dat oole Hus“ und dem Bebauungsplan Nr. 21.3 für die Ferienhausanlage.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
nördlich:durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",
östlich:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am "Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,
südlich:durch Flächen für die Landwirtschaft (Ackerflächen),
westlich:durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow.
Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
- Die Planungsziele bestehen in der Sicherung des baulichen Bestandes. Darüber hinaus ist es beabsichtigt, einen Parkplatz planungsrechtlich vorzubereiten und zusätzlich eine Möglichkeit für Wohnbebauung zu etablieren.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,3 MB
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128 kB
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