13.07.2017 - 6 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet „Am Steigstück“ der Stadt Klütz für den Bereich am Ulmenweg zwischen den Baugebieten WA 4 und WA 5.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden: durch private Grünflächen des Grundstücks Ulmenweg 7,

-       im Osten: durch rückwärtige Grundstücksflächen, Grünflächen des Grundstücks

Schloßstraße 42,

-       im Süden: durch rückwärtige Bauflächen der Grundstücke Schloßstraße 38 und

40,

-       im Westen: durch den Ulmenweg.

Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Das Planungsziel besteht in Folgendem:

          Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Wohn-gebäudes mit der Erschließung vom Ulmenweg,

          Einzelhaus,

          Überplanung der privaten Grünfläche Gartenland als Allgemeines Wohngebiet,

          Festsetzung eines Baufensters,

          Erschließung des Grundstücks ausschließlich über den Ulmenweg in Einbahnstraße und Beachtung bei der Entwicklung des Grundstücks, 

          Beibehaltung der bislang für das Plangebiet festgesetzten oberen Maße der baulichen Nutzung, bei Zulässigkeit eines flachgeneigten Daches.

 

  1. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.

 

4.Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

6.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

7.Mit der Ausarbeitung der Unterlagen wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

7

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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