11.07.2017 - 8 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es kommt zur Verwunderung der anwesenden Ausschussmitglieder, dass zwei identische Beschlussvorlagen auf der Sitzung sind, TOP 8 und TOP 9, nur mit unterschiedlichen Erstellungsdaten.

 

Frau Hooth vom Planungsbüro Mahnel wird einstimmig das Rederecht erteilt.

Frau Hooth geht in ihrer Vorstellung auf die Gebäudekubaturen sowie die benötigten Stellplätze ein. Als Grundlage wurde die Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock sowie Fischland Darß zur Betrachtung der Stellplatzsituation auf dem Grundstück herangezogen. Im Weiteren erörtert sie die Herangehensweise zur Festlegung des Stellplatzbedarfes. Es sind 20 Stellplätze auf dem Grundstück, 20 auf angrenzenden Grünflächen und 20 auf externen Parkplätzen in die Planung involviert worden.

Anschließend tätigt Frau Hooth Ausführungen zur GRZ und GFZ i.V.m. der Gebäudekubatur und der Grundstücksgestaltung.

 

Nach Vorstellung durch Frau Hooth stellt Herr Steigmann die Vorlage zur Diskussion.

 

Die seitens der Ausschussmitglieder gestellten Fragen, werden ausführlich von Frau Hooth beantwortet.

 

Bei der Beschlussfassung wird über die Variante C abgestimmt.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Präzisierung des Grundsatzbeschlusses zum städtebaulichen Konzept (Grundsatzbeschluss vom 26. März 2015 GV Bolte/13/7852).
  2. Die Planungsziele bestehen in Folgendem:

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kurmittelzentrum mit folgenden Nutzungen:

-          Gastronomie,

-          Ärztehaus,

-          Therapiepraxen,

-          Wellness,

-          Gemeinschaftszentrum,

-          barrierefreie Wohnungen für Senioren,

-          Wohnungen für Betreiber und Personal,

-          Anpassung der bislang festgesetzten Baugebietsfläche und der überbaubaren Grundstücksflächen,

-          Anpassung des bislang festgesetzten Maßes der baulichen Nutzung,

-          Regelung des ruhenden Verkehrs.

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt dem städtebaulichen Konzept gemäß der

-          Variante A,

ODER

-          Variante B,

ODER

-          Variante C

grundsätzlich zuzustimmen.

  1. Mit der Ausarbeitung der Unterlagen für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2c "Reitstall" wird das Planungsbüro Mahnel, Grevesmühlen, beauftragt.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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