11.07.2017 - 14 Bebauungsplan Nr. 17 a der Stadt Klütz für den ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Di, 11.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, folgende gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan zu verankern:
- Dächer für die Hauptbaukörper und Hauptnutzung
- Satteldach und Mansarddach
- Dachneigung 38 – 45 Grad
- Im Bereich der Erschließungsstraße zweigeschossig + ausgebautem Dachgeschoss (das gilt auch für das eine hinterliegende Grundstück in Richtung Schloßstraße)
- Die Gebäude in Richtung offene Landschaft: eingeschossig + Dachgeschoss (im Bereich der Erschließungstraße ist die Geschossigkeit zwingend vorzuschreiben)
- Dacheindeckung, Dachziegel, Dachsteine im roten Farbspektrum, keine glasierten oder gläzenden Dacheindeckungen. Die Farben im roten Farbspektrum werden noch mit dem RAL-Katalog angepasst.
- Regelungen für Dachaufbauten / Anbauten
- Gauben: für die Größe der Gauben werden die Festsetzungen aus der zur Zeit in der Bearbeitung befindlichen Gestaltungssatzung übernommen.
- Nebengebäude
- Flachdächer, Satteldächer
- Gründächer, Metalldächer, bituminöse Dacheindeckung
- Aussenwände für die Hauptbaukörper und Hauptnutzung
- Ziegelsichtige Oberfläche gelb bis rote Klinker, geschlemmt, pastellfarbend (ocker, beige, creme), weiß (gebrochen) oder zeigelrot
- Putz: pastellfarbend (ocker, beige, creme), weiß (gebrochen) oder zeigelrot, Kombination der Oberfläche zulässig
- Holz nur zur Aktzentuierung bis max. 20 % je Fassadenseite zulässig
- Mansarddächer sind zwischen Traufe und Fürst grundsätzlich in Holz zulässig
- Regelungen für Dachaufbauten / Anbauten: Holz und Dachziegel
- Für Nebengebäude: sind ebenso Holzfassaden, Natur- oder wie o. g. Fassadenfarben zulässig
- Einfriedungen
- Festsetzungen nur zur Haupterschließungsachse hin:
- Laubholzhecken (einheimisch) bis max. 1,5 m Höhe in Verbindung mit Zäunen
- Türe / Tore in den Zäunen aus Holz oder Metall, Pfeiler in der Gestaltung des Hauptgebäudes oder Beton
- Als Anpflanzungsfestsetzungen:
- Laubholzhecken zur Abgrenzung des Siedlungsbereiches bzw. gegenüber dem Bahnhof
- kleinkronige Bäume entlang der Haupterschließungsachse
- Abfallbehälter
- Abfallbehälter zwischen der straßenseitigen Gebäudefassade und der Erschließungsstraße sind durch berankte Pergolen oder geschnittene Hecken einzugrünen
- Höhenlage
- Festsetzung Oberkante-Fußboden-Erdgeschoss + 60 cm über Erschließungsstraße
Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass das vorliegend Baugrundgutachten aktualisiert werden muss.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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930 kB
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2
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106,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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126,9 kB
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