11.07.2017 - 15 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 "Strand a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Di, 11.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 32 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,
- im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,
- im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,
- im Nordosten durch den Verlauf der Landesstraße (L01) und den Verlauf des begleitenden Geh- und Radweges.
-
2.Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Klütz wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
3.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
4.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die im Bauausschuss am 22.06.2017 genannten Änderungen sollen berücksichtigt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
9,7 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
30,3 kB
|