13.06.2017 - 6 Verfahrensweise für innerörtliche Wegweiser von...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Zellner erklärt die Rechtslage und weist darauf hin, dass die Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens rechtskonform sein muss.

 

Die Mitglieder sprechen sich bezüglich der Verfahrensweise dafür aus, dass allein schon aufgrund des engen zeitlichen Rahmens (regelmäßige Anhörungsfrist: 3 Wochen) die Stellungnahme im Einvernehmen mit dem Bürgermeister erfolgen soll. Bei Bedarf wird dieser „auf dem kurzen Weg“ mit den Vorsitzenden des WTU-Ausschusses und Bauausschusses Rücksprache halten. 

 

Prinzipiell soll mit der Stellungnahme sensibler umgegangen werden.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Verwaltung wird die Empfehlungen des Ausschusses umsetzen.

 

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