22.05.2017 - 15 Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz Wohlenber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nölck hinterfragt in Punkt 2 den § 3 Abs. 1 BauGB. Frau A. Zimmer erklärt, dass dieser eine allgemeine Passage enthält.

 

Herr Jung lässt über die Empfehlung des Hauptausschusses abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz entwickelt auf der Grundlage der ursprünglichen Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 27 von 2011 den Vorentwurf unter Berücksichtigung der derzeitigen Anforderungen und Zielsetzungen.

 

  1. Auf der Grundlage der Diskussion der Festsetzungen in der Planzeichnung, Teil A und im Text,  Teil B, des Bebauungsplanes wird der Vorentwurf gefertigt.

In Abhängigkeit von Umfang und Zielsetzung wird der weitere Verfahrensablauf bestimmt.

 

  1. Die Bearbeitung des B-Planes Nr. 27 erfolgt nunmehr durch das Planungsbüro Mahnel,

Adresse: Planungsbüro Mahnel, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 23936 Grevesmühlen.

 

  1. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 und das Leitbild zur Nutzung und Gestaltung werden unter Beachtung der dargestellten Trasse der Ortsumgehungsstraße gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Es soll eine B-Planteilung vollzogen werden. Erster Teil B-Plangebiet plus zugehöriger Erschließungsstraße (Teil der Umgehungsstraße bis B-Plangrenze). Zweiter Teil B-Plan restliche Umgehungsstraße (ab B-Plangrenze).

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

10

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

an zuständiges Planungsbüro weitergeleitet zur weiteren Bearbeitung

 

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Anlagen zur Vorlage

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