16.05.2017 - 5 Bepflanzung des Lärmschutzwall...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Frau Palm begrüßt Frau Böhnke von Planungsbüro PLANAKZENT. Dieses Büro ist seitens des Straßenbauamtes mit der Gestaltung des Walls beauftragt.

 

Frau Palm berichtet über den Vororttermin am 09.05.2017.

 

Sie stellt grundsätzlich die Frage, wer damals die Verlängerung der Walls beantragt und letztendlich bezahlt hat.

Diese Frage kann hier nicht beantwortet werden.

 

Frau Böhnke erklärt folgendes:

Der Wall ist insgesamt 440 m lang und umfasst einen Bereich von 1.600 m².

Von den 440 m sind 300 m durch das SBA als notwendig geplant worden, die verbleibenden 140 m sind auf Verlangen der Stadt Klütz errichtet worden. Die Planung sah eine beidseitige Bepflanzung vor, die jedoch nicht realisiert wurde.

Flächenmäßig ist die Aufteilung wie folgt:

SBA 1.280 m²

Klütz 320 m²    -   dieses entspricht 20 % der Gesamtfläche und so erfolgt auch
                                 die Aufteilung der Kosten für die Bepflanzung des Walls

                                 80 % SBA – 20 % Klütz

 

Bezüglich der Gestaltung des Walls schlägt Frau Böhnke eine Anpassung an die Bepflanzung des Kreisels vor, wobei auf die Gestaltung des Kreisels das Hauptaugenmerk fallen sollte.

Diesem Vorschlag stimmen die Ausschussmitglieder zu.

 

Frau Böhnke stellt einzelne Gestaltungsvorschläge vor, die anschließend diskutiert werden.

 

Mehrheitlich kristallisiert sich heraus, dass folgende Gestaltungsvariante favorisiert wird:
1) Hinter den Cortenstahlschildern erfolgt keine Bepflanzung, lediglich eine rasenfläche wird angelegt, die nur gemäht werden muss.

2) neben den Schildern soll in einem Übergangsbereich eine Bepflanzung mit zuerst niedrigen Büschen, dann höheren blühenden Strauchpflanzen mit interessantem Herbstaspekt, aber nach rechts auslaufend erfolgen.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, über die Vereinbarung (Kostenteilung) mit dem SBA erst dann wieder zu beraten, wenn ein neuer Vorschlag inkl. Kostenschätzung vorliegt.

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