02.03.2017 - 6 Gestaltungs- und Werbesatzung der Stadt Klüt...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Frau Palm lässt über das Rederecht der anwesenden Gewerbevereinsmitglieder, der Verwaltungsmitarbeitern und von Frau Schmoldt und Frau Freuschle abstimmen.

 

Das Rederecht wird einstimmig erteilt.

 

Frau Palm erläutert den Antrag der Gewerbetreibenden aus dem Thurow.

Grundsätzlich stellt sich die Frage: Was sind Werbeschilder und was sind Hinweisschilder?

 

Frau Ruhnke übernimmt das Wort und verweist auf die Festlegungen der Landesbauordnung. Danach ist Werbung nur an dem Ort der Leistung zulässig. Somit sind Werbeschilder außerhalb des Ortes der Leistung, z.B. im öffentlichen Raum, nicht zulässig. Anders verhält es sich bei den Hinweisschildern.

 

Herr Zellner führt weiter aus. Er erläutert die Bewertung anhand der Straßenverkehrsordnung, der Landesbauordnung und des Straßen- und Wegegesetzes.

Bei den vorhandenen weißen Schildern (Schmetterlingspark, Klützer Mühle, Schmalspurbahn) handelt es sich um Hinweisschilder, die aufgrund ihrer verkehrsrechtlich erheblichen Bedeutung nach der Straßenverkehrsordnung durch die Straßenverkehrsbehörde – hier Landkreis NWM – genehmigt wurden. Es wird somit auf die verkehrsrechtlich erhebliche Bedeutung abgestellt.

 

Des Weiteren verweist Herr Zellner auf die existente Sondernutzungssatzung. Hier würde das Amt die entsprechende Genehmigung erteilen.

Die Sondernutzungssatzung ist für die begehrte Ausschilderung der Gewerbetreibenden im Thurow nicht einschlägig, weil sie nicht für Dauerwerbung anwendbar ist.

 

Gemäß Landesbauordnung ist Werbung in einer Größe von max. 1 m² nur an der Stätte der Leistung erlaubt. Herr Zellner schätzt ein, dass bei einer Größe über 1 m² bzw. nicht an der Stätte der Leistung Werbeschilder baurechtlich zu beurteilen sind, d.h. ggf. ist ein Bauantrag erforderlich.

 

Herr Zellner schlägt vor, den Entwurf der Gestaltungs- und Werbesatzung an die Fachbehörden, hier: untere Bauordnungsbehörde und untere Denkmalschutzbehörde, zur Prüfung zu geben.

 

Frau Schmoldt betont die verkehrliche Bedeutung der Sackgasse Im Thurow.

Frau Schramm ergänzt und berichtet über den Vororttermin mit Herrn Gerbert und Frau Rudolf von der unteren Verkehrsbehörde. Dieser wurde als positiv empfunden und so verstanden, dass nun das Amt aktiv werden müsste.

 

Herr Zellner fragt Frau Schmoldt, ob sie an dem Antrag in der vorliegenden Form festhält (innerörtliche Wegweisung). Frau Schmoldt bejaht dieses.

Demzufolge wird der Antrag durch das Amt an die zuständige Verkehrsbehörde des Landkreises zur Entscheidung weitergeleitet.

 

Der Bürgermeister bittet zu berücksichtigen, dass im Thurow die Parkplatzsituation schon jetzt sehr angespannt ist (die Gewerbetreibenden weisen keine eigenen Parkplätze aus) und bei erhöhtem Verkehrsaufkommen durch z.B. intensivere Werbung noch angespannter werden könnte.

 

Frau Ruhnke bittet bei einer Entscheidung die Überlegung einfließen zu lassen, wie sich die Stadt verhält, wenn weitere Gewerbetreibende auch so eine Werbung wünschen. Der WTU-Ausschuss sollte eine generelle Haltung entwickeln und sich positionieren. Sie verweist auf den Gleichstellungsgrundsatz.

 

Frau Palm greift diesen Gedanken auf und regt an, dass geklärt werden muss: Auf was möchte die Stadt hinweisen, um eine generelle Lösung zu finden, z.B. für „braune“ Schilder, für „weiße“ Schilder und ggf. Piktogramme sollte von Frau Ruhnke bearbeitet werden?

 

Frau Palm schließt sich dem Vorschlag von Herrn Zellner an, den Entwurf der Satzung zur Prüfung an die Fachbehörden weiterzuleiten.

Im Vorfeld sollte von Frau Ruhnke der Entwurf um die Begriffsdefinitionen und Beispiele ergänzt werden. Der Geltungsbereich sollte sich an der Bebauung orientieren. Frau Ruhnke sollte a8uch klären, wo es im Ort Gewerbetreibende gibt, die nicht am Ort der Leistung sinnvoll werben können, um zu sehen, wie viele es betrifft.

 

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Herr Ellenberg stellt folgenden Antrag:

Die einzelnen Paragraphen des Entwurfes der Gestaltungs- und Werbesatzung werden jetzt nicht behandelt. Die Diskussion wird abgebrochen.

Der Entwurf wird zur Prüfung an die Fachbehörden geleitet. Erst nach Vorliegen der Stellungnahmen erfolgt die erneute Beratung im WTU-Ausschuss.

 

 

Frau Palm lässt über den Antrag von Herrn Ellenberg abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Nach Prüfung des Entwurfes durch die Fachbehörden wird der Entwurf erneut im WTU zur Diskussion gestellt.

 

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