19.01.2017 - 7 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Amt Klüt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Finanzausschussmitglieder diskutieren, ob die angeführte Anzahl der Entleerungen p.a. ausreichend seien. Dies möge die Verwaltung zum HA nochmals prüfen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Entleerung der Gebührenautomaten der Stadt Klütz für die Dauer vom 1. März 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018. Der öffentlich-rechtliche Vertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

6

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Im Jahr 2016 sind insgesamt 59 Entleerungen (2015 / 57 Entleerungen) durchgeführt worden. Hierbei sind die Entleerung teilweise spontan erfolgt, wenn die VKÜ sowieso vor Ort waren. Durch eine strukturiertere Entleerung wird eine Reduzierung auf 52 Entleerung möglich sein.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=88851&selfaction=print