04.01.2017 - 9 Sachstand geplanter Baumaßnahmen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu Pkt 1. Weg zum Strand wurde abgelehnt; Der notwendige Bauerlaubnisvertrag für wenige m2 zur Vorlage beim Fördermittelgeber liegt zum Sitzungstag immer noch nicht vor. Der Eigentümer wollte sich mit dem Miteigentümer beraten und sich im Amt zurückmelden. Das ist bisher nicht erfolgt. Herr Boge hat weiterhin berichtet, dass es zum Sachverhalt eine Anfrage beim Amtsvorsteher gibt.

Zu Pkt 2. Herr Kieslich stellt einige Rückfragen zur Maßnahme „Plattenweg Lindenstraße“ im Zusammenhang der Planungserweiterung „Weg zum Strand“ mit dem Ziel, eine genehmigten Ausführungsunterlage für die Oberflächenerneuerung des Plattenweges insbesondere unter naturschutzrechtlichen Belangen und  als förderfähige Gesamtmaßnahme zu erhalten. Die Anwesenden hatten die Planungserweiterung entsprechend auch so beschlossen.

Zu Pkt 3. Der Radweg Zierow – Wismar wurde in der GV abgelehnt. Entsprechend sind seitens des Amtes keine Maßnahmen ergriffen worden. Den Ausschussmitgliedern liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, aus denen hervorgeht, dass die Stadt Wismar dieses als vordringlichen Bedarf sieht.

Zu Pkt 4. Die Ausschussmitglieder unterstützen ausdrücklich die Machbarkeitsstudie Zierow – Proseken, die der Landkreis in seinen Haushalt eingestellt hat.

Zu. Pkt 5. Herr Kieslich weist noch einmal darauf hin, dass das beantragte FNO, wenn es kommt, seitens der Gemeinde gut vorbereitet sein muss. Ein Maßnahmenkatalog ist Bestandteil der Maßnahme und sollte vollumfänglich und abgeschlossen sein. Eine Aufnahme von zusätzlichen Maßnahmen gestaltet sich aus Erfahrung in anderen Gemeinden sehr schwierig.

Zu Pkt 6: Herr Kieslich teilte mit, dass die Maßnahme Fliemstorfer Straße 2. BA mit Kosten in Höhe von 122.249,57 Euro abgerechnet wurden, die Fördermittel in 2016 bereits eingegangen sind und der Eigenanteil der Gemeinde 51.041,53 Euro betrug.

Zu Pkt 7. Dacharbeiten Gemeindehaus: keine weiteren Ausführungen

Zu Pkt 8. Herr Kieslich gab das vorangegangene Gespräch mit dem Büro ITS gemeinsam mit Herrn Mammen wieder. Das Büro kann erst mit der Ausschreibung beginnen, wenn der Landkreis die Freigabe (finanzielle Voraussetzung, Fördermittel und Haushaltsmittel) gibt. Frau Große vom Landkreis ist derzeit im Urlaub und erst in der 2. KW 2017 erreichbar. Die baulichen Genehmigungen für die Maßnahme liegen vor. Das Büro steht in den Startlöchern. Aufgrund der Beschlusslage, dass in den Saisonmonaten diese Maßnahme nicht umgesetzt werden sollte, fragte Herr Kieslich nach, wie mit einer späteren Mittelbereitstellung umgegangen werden soll. Sollten die Mittel nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden, sehen wir den Baubeginn für den 1. BA erst nach März/April 2017 und entsprechend eine verspätete Fertigstellung. Die Mitglieder sprechen sich für diesen Fall für den Maßnahmenbeginn im September 2017 aus. Der unterzeichnete Vertrag durch den Landkreis ist noch nicht zurück.

Zu Pkt 9. Herr Kieslich stellt noch einmal den Werdegang des Gutachtens vor und die Mitglieder nehmen Einblick. Sie bitten um Zustellung per Mail mit den gekennzeichneten Fällungen. Etwa 32 Bäume müssten gefällt werden und 18 weitere sind als Neupflanzung angedacht: Mai 2015 Beschlussfassung, April 2016 Antrag Alleenförderung für Gutachten, Juni 2016 Bewilligung 100% für Gutachten, November 2016 Vorlage Gutachten, Dezember 2016 Ausschreibung, Januar 2017 Submission, geplante Beantragung Mittel aus dem Alleenfonds: Förderungshöhe ungewiss, Verfügbarkeit geschätzt Ende 2017.

In diesem Zusammenhang geht Herr Kieslich auf die Pappeln am Sportplatz ein. Ein Gutachten wurde nicht eingeholt, da die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Sportplatzumbau umgesetzt werden sollte. Es wurde an die Beantragung mit den Auflagen und den Folgekosten zum Zeitpunkt des Amtsantrittes des jetzigen Bürgermeisters erinnert.

Zu Pkt 9. Stellungnahme des BA zu textlichen Festsetzungen im B-Plan Nr.6 Ostseeferiendorf Zierow: Pkt 5 Zufahrten, Stellplätze, Zugänge

Schotterrasen ist keine befestigte Fläche aus kleinteiligen Pflasterbelägen oder aus einer wassergebundenen Decke.

Zu Pkt 10. Herr Kieslich gibt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit kurz einen Überblick und fragt ob es Nachfragen zum Amtsumbau gibt. Die Notwendigkeit einer Investition ergibt sich durch die unterlassene Instandsetzung, die fehlende Barrierefreiheit, die Arbeitssicherheit und die Parkplatzproblematik. Ein bauliche Veränderung zur Änderung der Büro- oder Abstell-/Lagerflächen sowie eine Erweiterung sind nicht angedacht.

 

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

keine Maßnahmen erforderlich

 

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Anlagen zur Vorlage

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