15.12.2016 - 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kalkhorst
- Datum:
- Do, 15.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst für einen Teilbereich in der Ortslage Hohen Schönberg westlich des Forstweges, bestehend aus der Planzeichnung Teil-A, dem Text-Teil B und den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen begrenzt:
nördlich:durch die rückwärtige Grundstücksgrenze der Bebauung südlich der Kalkhorster Straße,
westlich:durch Flächen der Landwirtschaft,
südlich:durch Flächen der Landwirtschaft,
östlich:durch den Forstweg
und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen) sind für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
- In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Kalkhorst unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Kalkhorst deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 24 nicht von Bedeutung ist sowie, dass bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Anlagen zur Vorlage
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