06.09.2016 - 7 B- Plan Nr. 26 Ortslage Niendor...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel, vom gleichnamigen Planungsbüro, stellt drei offene Fragen in den Raum:

 

1. Die Fläche war bisher versiegelt und die Entwässerung erfolgte in den rückwärtigen Graben. Sollte dieses so beibehalten werden, müssten Baulasten für die straßenseitigen Anlieger zu Ungunsten der rückwärtigen Eigentümer eingeräumt werden.

Dem Vorhabenträger wird empfohlen eine Baugrunduntersuchung zu veranlassen, um auf den Baugrundstücken eine eigene Versickerung sicherstellen zu können. Die Grundstücke sind eigentlich dafür groß genug. Die gemeinsame Zufahrtsstraße erhält einen Schotterrasen.

 

2. Raumordnerische Stellungnahme: Es ist ein Nachweis zu führen, über die Übereinstimmung der Raumordnung mit der Landesplanung. Der Planer geht auf das Mehrgenerationen-Wohnen ein. Derzeit geht der Landkreis von einem Überangebot von Wohnungen aus. Die Gemeinde bekräftigt noch einmal die derzeitige Planung. In der 1. Reihe je eine WE/Bauplatz, eingeschossig mit Dach, in der 2. Reihe 2 WE/Bauplatz ein- oder zweigeschossig.

 

3. Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen sind durch den Eigentümer auf fremden Grundstücken durchzuführen. Dazu gibt es Vorabsprachen mit der Landesforstverwaltung.

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Anlagen zur Vorlage

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