23.05.2016 - 15 Auswertung der Arbeitsgruppensitzung "Gestalter...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Am 05.01.2016 fand eine Abstimmung in der Stadt Klütz zu den Festsetzungen und Zielsetzungen der Ortsgestaltungssatzung bzw. der zukünftigen Bauleitplänen statt. Folgende Punkte sollen in den zukünftigen Bebauungsplänen sowie in der Ortsgestaltungssatzung der Stadt Klütz berücksichtigt werden:

 

Bebauungsplan Nr. 31.2 der Stadt Klütz

-        Bereiche mit Stadtvillen oder MFH; Zulässigkeit mehrerer WE je Wohnhaus (Einzelhaus).

-        WE mit 70 – 80 m² (3 Räume).

-        Zu den Wohnblöcken hin auch höhere Gebäude mit 2VG+DG oder Staffelgeschoss zulässig.

-        Ziel ist es, jedem Gebiet einen entsprechenden Bezug zu geben und eine entsprechende Kennzeichnung.

-        Die Bäume sollen im Straßenbereich alleeartigen Charakter einnehmen und entsprechend darstellen.

-        Hecken sollen privat zugeordnet und über Baulasten gesichert werden.

-        Höhe 1,20 m bis 1,50 m; (Anmerkung - nach der Diskussion haben sich Sachverhalte ergeben, dass aus Sicherheitsaspekten in beengten Verkehrsräumen die Höhe auf max. 0,80 cm zu beschränken ist).

-        Baugrenzen sind im B28 vorgegeben.

-        Großbäume sind in einzelnen Situationen zu verwenden. Ansonsten kleinkronige Bäume.

-        Auswahl der Bäume hinsichtlich des unterschiedlichen Charakters des B-Plan-Gebietes auswählen.

-        Verschiedene Baumauswahl im B-Plan vorschlagen.

-        Klütz - Rosenstadt könnte als Thema auch aufgegriffen werden.

 

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28

-        an platzartigen Flächen/ Einbindungen Straßen mgl. Großbaum.

-        Je Baugrundstück maximal 1 Einfahrt mit maximal 4,00 m Breite.

-        Carports hinter der straßenseitigen Gebäudefront, auch Stellplätze sollen nicht im Vorgartenbereich zulässig sein.

-        Heimische Gehölze für die Hecke zu verwenden mit entsprechender Anpflanzung und einer Einfriedung als Zaun nur mit Hecke.

-        Hecken können über Baulasten gesichert werden.

-        Die Farben sollen gebrochen verwendet werden.

 

-        Dachsteine rot - Bezug auf ziegelrot, keine glasierten bzw. glänzenden Dacheindeckung.

-        In den entsprechenden Nuancen.

-        Außenwand Putz und Verblender, wobei Holz nur untergeordnet verwendet werden darf.

-        Inhalte

 

o Außenwände: Putz: pastellfarben (ocker, beige, creme,...), rot (wie Klinker),

o Außenwände mit ziegelsichtiger Oberfläche: gelb bis rot

o Außenwände mit Ziegeloberfläche, geschlämmt: Farben wie Putz.

o Ansonsten Farbspektrum wie im Ort selbst,

o Darstellung der Dachneigungen im B28 nach außen als Walmdächer.

o Im inneren Bereich Zulässigkeit einer höheren Bebauung (WA 5-Gebiet) maximal zweigeschossig,

o Im WA 5-Gebiet ist eine zweigeschossige Bebauung mit Flachdach empfohlen,

o Die Straßen sollen als Grünzüge gestaltet werden,

o Pflaster im Fahrbahnbereich verwenden.

 

Die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 28:

- ohne Phase und auf Asphalt möglichst verzichten,

- textl. Festsetzung 2.1 zu Baukörper soll entfallen,

- WA 5 - "zwingend 2 Vollgeschosse" festsetzen, mit flachem Dach

  (FD oder flach geneigtes Dach),

- WA - Sockelhöhe 50 cm statt 30 cm.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

14

davon anwesend:

10

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

4

Befangenheit:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=84092&selfaction=print