21.04.2016 - 10.2 Neubau eines Spielplatzes "An der Bamburg" in Klüt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.2
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 21.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Kathrin Dietrich
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ausschussvorsitzende führt in die Thematik ein. Sie drückt ihr Bedauern über das Nichtausreichen der Fördermittel für 2016 aus und erläutert die Notwendigkeit der erneuten Beantragung für 2017. Die Beantragung sollte schnellstmöglich erfolgen, um bei eventuellen „Rückläufern“ von Fördermittel doch noch 2016 in die Förderung zu kommen.
Um diesen Fall abzudecken, ist zum Nachweis der Finanzierbarkeit des Vorhabens eine Veranschlagung im Haushalt 2016 erforderlich.
Frau Zimmer stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung in der Stadtvertretung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt für das Vorhaben „Neubau eines Spielplatzes An der Bamburg wie folgt:
- Im Haushalt 2016 werden Ausgaben in Höhe von 67.800 EUR und Einnahmen in Höhe von 40.600 EUR eingestellt.
- Die Realisierung des Vorhabens in 2016 erfolgt ausschließlich bei Bereitstellung der Fördermittel in 2016.
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag:
Abstimmungsergebnis:
gesetzl. Anzahl der Vertreter: | 11 |
davon anwesend: | 8 |
Zustimmung: | 5 |
Ablehnung: | 0 |
Enthaltung: | 3 |
Befangenheit: | 0 |
Frau Zimmer betont eindringlich, dass ursprünglich die Finanzierung des neuen Spielplatzes durch den Verkaufserlös des Grundstückes St.-Jürgen-Ring (wo alter Spielplatz stand) erfolgen sollte.
Im Anschluss lässt die Ausschussvorsitzende lässt über die Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt wie folgt:
- Das Vorhaben „Neubau eines Spielplatzes“ wird unter der Maßgabe der der Gewährung von Fördermitteln durchgeführt.
- Für das Vorhaben werden Fördermittel gemäß der Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) beantragt.
- Den nicht durch Fördermittel abgedeckten Teil der Gesamtkosten trägt die Stadt Klütz.