11.04.2016 - 10 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Stadtvertretung Klütz
- Datum:
- Mo, 11.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Strand an der Wohlenberger Wiek“.
- Das Plangebiet wird wie in der Anlage dargestellt begrenzt:
- im Nordwesten durch die vorhandene Ferienhausbebauung (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15),
- im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,
- im Südosten durch das vorhandene Schöpfwerk (Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen),
- im Nordosten durch den Verlauf der Landesstraße (L01).
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz billigt die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
- Die Planunterlagen sind im Amt Klützer Winkel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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