10.03.2016 - 6 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 10.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:
Auf dem Grundstück der Stadt Klütz (ehem. Spielplatz) befindet sich eine Regenwasserleitung eines privaten Hauseigentümers. Diese Regenwasserleitung ist nicht mit einer Dienstbarkeit gesichert. Der Regenwasserleitung ist zurückzubauen. Gegebenenfalls kann die Regenwasserleitung verbleiben, bei Einvernehmen mit dem neuen Grundstückseigentümer.
Frau Zimmer lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
Auf dem Grundstück der Stadt Klütz (ehem. Spielplatz) befindet sich eine Regenwasserleitung eines privaten Hauseigentümers. Diese Regenwasserleitung ist nicht mit einer Dienstbarkeit gesichert. Der Regenwasserleitung ist zurückzubauen. Gegebenenfalls kann die Regenwasserleitung verbleiben, bei Einvernehmen mit dem neuen Grundstückseigentümer.
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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