13.01.2016 - 4 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Giewald erklärt sich befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Dietrich.

 

Auf Antrag von Herrn Dietrich wird Herrn Giewald als DRK Geschäftsführer das Rederecht einstimmig erteilt.

 

Herr Giewald erläutert die Gründe für die Kostenerhöhungen, die aus der Anlage zur Beschlussvorlage zu entnehmen sind. Er teilt mit, dass die Hauptgründe in der Erhöhung bei den Personal- und Personalnebenkosten sowie erhöhten Energiekosten liegen. Nach Aussagen von Herrn Giewald wurden die Entgelte für die Kita Boltenhagen letztmalig im Jahr 2011 verhandelt.

 

Die Verwaltung hat aufgrund der Anfrage des Bürgermeisters, Herrn Chr. Schmiedeberg, nochmals durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde (uRAB) prüfen lassen, ob die Gemeinde die bereits beschlossenen Entlastungen für die Eltern im Kita-Bereich aufrecht erhalten und nur die jetzt anstehende Erhöhung bei den Platzkosten zu jeweils 50 % auf Eltern und Gemeinde verteilt werden können. Daraufhin hat die uRAB mitgeteilt, dass dieses möglich ist. Somit würden sich die Entgelte nunmehr wie folgt darstellen:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss Krippe

Krippe

ganztags

997,79 €

267,00 €

415,52 €

315,27 €

215,27 €

Krippe

Teilzeit

665,56 €

155,00 €

292,25 €

218,31 €

158,31 €

Krippe

halbtags

499,44 €

96,00 €

217,70 €

185,74 €

145,74 €

Kindergarten

ganztags

491,64 €

136,00 €

182,99 €

172,65 €

 

Kindergarten

Teilzeit

354,51 €

77,00 €

152,06 €

125,45 €

 

Kindergarten

halbtags

285,93 €

44,00 €

139,08 €

102,85 €

 

Hort

ganztags

207,95 €

84,00 €

61,98 €

61,97 €

 

Hort

Teilzeit

123,05 €

46,00 €

38,53 €

38,52 €

 

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren ausführlich über die Entgelte. Es wird sich dafür ausgesprochen, dass auch der Erhöhungsbetrag je Platz mit mehr als 50 % durch die Gemeinde bezuschusst werden sollte. Da aber durch die uRAB mitgeteilt wurde, dass bei erneuter Übernahme von freiwilligen Leistungen durch die Gemeinde Einsparmöglichkeiten bzw. erhöhte Einnahmen in anderen Bereichen des Haushaltes gesucht werden müssen, ist das aufgrund der Haushaltskonsolidierung nicht möglich.

 

Herr Dietrich stellt die neu berechneten Entgelte der Verwaltung zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile mit Wirkung ab dem 1. Februar 2016 für die Kindertagesstätte „Strandkinnings“ und den Hort „Neptuns Kinnings“ in Boltenhagen wie folgt festzusetzen:

 

Betreuungsart

Platzkosten

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

Krippe

ganztags

997,79 €

267,00 €

415,52 €

315,27 €

Krippe

Teilzeit

665,56 €

155,00 €

292,25 €

218,31 €

Krippe

halbtags

499,44 €

96,00 €

217,70 €

185,74 €

Kindergarten

ganztags

491,64 €

136,00 €

182,99 €

172,65 €

Kindergarten

Teilzeit

354,51 €

77,00 €

152,06 €

125,45 €

Kindergarten

halbtags

285,93 €

44,00 €

139,08 €

102,85 €

Hort

ganztags

207,95 €

84,00 €

61,98 €

61,97 €

Hort

Teilzeit

123,05 €

46,00 €

38,53 €

38,52 €

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

3

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Ekkehard Giewald

 

 

 

Herr Grollmisch beantragt, dass die Beschlussvorlage in den Finanzausschuss verwiesen wird, um prüfen zu lassen, ob die Gemeinde durch erhöhte Einnahmen bzw. Einsparungen in anderen Bereichen des Haushaltes in der Lage ist, mehr als 50 % des Erhöhungsbetrages pro Platz übernehmen zu können.

Er lehnt Belastungen im sozialen Bereich, insbesondere bei Eltern/Kindern, ab.

 

Über diesen Antrag lässt Herr Dietrich abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Ekkehard Giewald

 

 

 

Herr Dietrich übergibt den Vorsitz wieder an Herrn Giewald.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Empfehlung wurde der Gemeindevertretung am 28.01.2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Vermerk:

Empfehlung wurde am 28.01.2016 zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgelegt. Gemeindevertretung hat gemäß dem Sozialausschuss beschlossen. Träger und Landkreis NWM wurde über die Beschlussfassung informiert.

 

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