23.11.2015 - 10 Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung gibt allgemeine Information zum Sachverhalt.

 

Es entsteht eine Diskussion darüber, ob im Stadtgebiet 2 Trauerfeierhallen benötigt werden. Die Stadtvertreter möchten in diesem Zusammenhang zur nächsten Sitzung wissen, wie oft die städtische Trauerfeier im Jahr genutzt wird.

 

Es wird festgelegt, dass zunächst nur die Punkte 1 und 2 der Hauptausschussempfehlung beschlossen werden sollten. Die Feststellung, welcher Status das Objekt hat, ist abzuwarten, bevor eine Beschlussfassung zu Punkt 3 der Hauptausschussempfehlung erfolgt.

 

Herr Jung stellt aufgrund dessen nunmehr die Beschlussempfehlung Punkte 1 und 2 des Hauptausschusses zur Beschlussfassung.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Trauerhalle grundsätzlich zu sanieren. Hierfür ist Folgendes zu klären:

  1.                Eine schriftliche Abforderung von der Denkmalschutzbehörde ist einzuholen, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
  2.                Die Entwässerung auf dem Grundstück soll provisorisch hergestellt werden, damit das Regenwasser nicht mehr bis zum Gebäude vordringen kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

8

Ablehnung:

3

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, das Ensemble Friedhof ja, daher Vorgehensweise zum Umbau nur in Absprache mit der unteren Denkmalbehörde des LK NWM. Gebäude ist zum Kaltbau umbaufähig. RW Ableitung vom Gebäude erfolgt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=81179&selfaction=print