12.10.2015 - 12 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister beantragt, dass die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zur Abstimmung gestellt wird. Hierüber besteht Einigkeit. Es erfolgt nunmehr die Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

1.Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 35 wird wie folgt begrenzt:

-im Nordwesten und Norden durch Grünflächen an der Dorfstraße und durch

das Grundstück Dorfstraße Nr. 18,

-im Osten und Südosten durch den Klützer Bach und Grünland,

-im Süden durch Grünland,

-im Südwesten durch das Grundstück des alten Gutshauses.

 

3.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

4.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

6.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

13

Zustimmung:

13

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

Vermerk:

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage

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