10.09.2015 - 7 Trauerhalle auf dem städtischen Friedhof

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Folgende Dinge sind seitens der Verwaltung zu prüfen:

 

1. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz?

2. Ist das Gebäude als Kaltbau umbaufähig? Dazu müsste die Heizung entfernt werden und eine Querlüftung installiert werden. Die Entwässerung vom Gebäude weg, muss dringend kurzfristig reguliert werden. Die Beschlussvorlage vom 08.10.2012 zum Abriss des Gebäudes muss aufgehoben werden. Aus den Archiven sind Altunterlagen zu besorgen.

 

Nach Vorlage dieser Unterlagen, wird der Bauausschuss diese sichten und die weitere Vorgehensweise einschließlich der Beantragung von Fördermitteln prüfen.

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Zurückgestellt in den Bauausschuss

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, das Ensemble Friedhof ja, daher Vorgehensweise zum Umbau nur in Absprache mit der unteren Denkmalbehörde des LK NWM. Gebäude ist zum Kaltbau umbaufähig. RW Ableitung vom Gebäude erfolgt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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