13.07.2015 - 12 Gestaltungssatzung Klüt...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Es entsteht eine sehr lebhafte Diskussion über das Für und Wider eine Werbesatzung und dem Umgang mit dem jetzigen Beschlussvorschlag zur Gestaltungssatzung der Stadt Klütz, die einige Zeit andauert.

 

Wenn dem Vorschlag des Bauausschusses gefolgt werden würde, entsteht ein rechtsfreier Raum, in dem nur die gesetzlichen Grundlagen für das Errichten von Werbeanlagen gelten. Die Stadtvertreter sind sich nicht sicher, ob in dieser Zeit Bestandsschutz für diejenigen Werbetreibenden gelten würde oder ob mit Inkrafttreten einer separaten Werbesatzung die Einschränkungen auch für bereits errichtete Werbeanlagen gelten. Dies ist von der Verwaltung zu klären.

Wenn dem Vorschlag des Hauptausschuss gefolgt werden würde, so würde die Satzung 2 unterschiedliche Inkrafttreten-Daten beinhalten. Ob dies zulässig ist, wäre im Vorfeld mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zu klären.

 

Frau Palm stellt den Antrag auf Zurückverweisung der Angelegenheit in den Bauausschuss, da das Beschlussexemplar von Herrn Peters in den Unterlagen fehlt. Diesem Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zugestimmt.

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Zurückgestellt in den BA

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=78787&selfaction=print