16.03.2015 - 12 Beschluss über die Festsetzung der Gemeindewohn...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Jung erläutert die Vorlage und das Vorgehen. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verhandlung der Platzkosten zwischen dem Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Träger der Kindertagesstätte erfolgt. Die Stadt Klütz konnte aber Anregungen und Bedenken äußern, die größtenteils auch berücksichtigt wurden.

 

Herr Nölck kritisiert die Platzkosten, insbesondere für Krippe ganztags.

Frau Zimmer informiert, dass der Hauptausschuss bereits über den Beginn diskutiert hat. Die Entgelterhöhung soll erst mit Eröffnung der Kita festgesetzt werden.

 

Herr Szibor informiert, dass die Arbeitsgruppe sich erneut zusammensetzt um die Thematik zu diskutieren. Nach den 3 Monaten kann es zu einer erneuten Erhöhung kommen.

 

Frau Rappen teilt mit, dass die Stadtvertretung auch mit einer Nichtzustimmung ein Zeichen setzen könne. Auch habe die Stadt Klütz durch die bekannten Probleme zum ersten Eröffnungstermin, 1. März 2015, einen großen Imageverluste erhalten.

 

Es wird erfragt, welche Auswirkungen die Erhöhung der Entgelt auf den Haushalt der Stadt Klütz hat.

 

Die Stadtvertreter diskutieren.

 

Herr Jung stellt die Empfehlung des Hauptausschusses zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Gemeindewohnsitz- und Elternanteile gemäß der gesetzlichen 50 %-Regelung mit Wirkung mit Eröffnung der Kita für die nächsten 3 Monate für die Kindertagesstätte „Klützer Schloßspatzen“ wie folgt festzusetzen:

 

Betreuungsart

Platzkosten (unverändert)

Förderung Land/Landkreis

Gemeindeanteil

Elternanteil

abzgl. Zuschuss für Krippe = Elternanteil

Krippe ganztags

943,83 €

267,00 €

338,42 €

338,41 €

238,41 €

Krippe Teilzeit

656,16 €

155,00 €

250,58 €

250,58 €

190,58 €

Krippe halbtags

512,32 €

96,00 €

208,16 €

208,16 €

168,16 €

Kindergarten ganztags

488,41 €

136,00 €

176,21 €

176,20 €

 

Kindergarten Teilzeit

357,67 €

77,00 €

140,34 €

140,33 €

 

Kindergarten halbtags

292,28 €

44,00 €

124,14 €

124,14 €

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:                           

14

Zustimmung:             

3

Ablehnung:

9

Enthaltung:

2

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Der Beschluss ist hinfällig, da die Betriebserlaubnis versagt wurde. Es werden die Entgelte erneut verhandelt, sobald die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

 

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