19.02.2015 - 8 Parkplatz Schloß Bothmer (B- Plan Nr. 34 der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das vom Land M-V beauftragte Ing.-Büro Möller aus Grevesmühlen stellt die Planungen vor. Folgende Dinge werden erläutert:

1.              Im Zuge der Entwurfserarbeitung wurde ein Schallschutzgutachten beauftragt. Dieses Schallschutzgutachten beinhaltet auch die Auswirkung des Schalles, der von dem städtischen Parkplatz am Schloß Bothmer ausgeht, mit dem Ergebnis, dass keine Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

2.              Die Niederschlagsentwässerung erfolgt aufgrund der Baugrundverhältnisse nicht wie zunächst geplant über ein Rückhaltebecken als Drosselung zur Einleitung in die Vorflut, sondern über eine Sedimentationsanlage zzgl. Ölabscheider in den Vorfluter zweiter Ordnung. Als Regenrückhaltebecken fungiert dann der vorhandene Teich neben der Hauptallee zu Schloß Bothmer. In diesem Zuge wird auch der Durchlass unter der Hauptallee erneuert.

3.              Die Ausbauparameter des Parkplatzes an sich, einschließlich der Be-pflanzung. Die Oberflächenbefestigung der Stellplätze und der Fahrspuren erfolgt mit grauem bzw. anthrazitfarbigen Betonsteinpflaster.

4.              Beleuchtung: Hier wurde insbesondere die Beleuchtung zwischen Parkplatz und Hauptallee Schloß Bothmer vorgetragen. Dort werden etwa vier bis fünf Leuchten aufgestellt, die an die Beleuchtung der Schloßstraße angepasst werden. Als Kostenträger fungiert das Land M-V. Die Stromeinspeisung erfolgt über die Stadt Klütz.

5.              Grundsätzlich spricht sich die Stadt Klütz dafür aus, dass bei der einzusetzenden LED-Beleuchtung warmweises Licht umzusetzen ist.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz stimmt dem vorgelegten Entwurf der technischen Planung für den Parkplatz Schloß Bothmer zu.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:                           

11

Zustimmung:             

10

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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