09.09.2014 - 7 Einfacher Bebauungsplan Nr. 11 a_4 "Strandprome...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11a_4 „Strandpromenade – Nord“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
  2. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

5

Ablehnung:

2

Enthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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