10.09.2014 - 5 Beschluss zur Schulentwicklungsplanung und zum ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder diskutieren intensiv die Beschlussvorlage.

 

Herr van Leeuwen gibt zu überlegen, die Schuleinzugsbereiche eventuell auch nach Boltenhagen als Grundschule und Klütz als Regionale Schule festzuschreiben.

 

Die Ausschussmitglieder möchten über beide Varianten abstimmen.

 

Variante 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planzeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Als Schuleinzugsbereich für den Grund- und Regionalschulbereich der Gemeinde Hohenkirchen wird für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die Regionale Schule mit Grundschule Proseken festgelegt.

 

 

Herr Wiedermann lässt über die Variante 1 abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

3

Ablehnung:

3

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

Variante 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planzeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Als Schuleinzugsbereich für den Grundbereich der Gemeinde Hohenkirchen wird für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die Grundschule Ostseebad Boltenhagen festgelegt.

 

Als Schuleinzugsbereich für den Regionalschulbereich der Gemeinde Hohenkirchen wird für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die Regionale Schule Klütz festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

3

Ablehnung:

4

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Beschluss:

Der Sozialausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

 

Variante 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoehnkrichen beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Als Schuleinzugsbereich für den Grund- und Regionalschulbereich der Gemeinde Hohenkirchen wird für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die Regionale Schule mit Grundschule Proseken festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

3

Ablehnung:

3

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

 

Variante 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt hinsichtlich der Schulentwicklungsplanung für den Planzeitraum vom Beginn des Schuljahres 2015/16 bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 nachfolgende Stellungnahme an den Landkreis Nordwestmecklenburg.

 

Als Schuleinzugsbereich für den Grundbereich der Gemeinde Hohenkirchen wird für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die Grundschule Ostseebad Boltenhagen festgelegt.

 

Als Schuleinzugsbereich für den Regionalschulbereich der Gemeinde Hohenkirchen wird für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die Regionale Schule Klütz festgelegt.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

7

Zustimmung:

3

Ablehnung:

4

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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