28.08.2014 - 8 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hömke teilt mit, dass nach den Beratungen der Gemeinde zum vorliegenden Sachverhalt am 30. Juli 2014 der Beschlussvorschlag entsprechend geändert wird.

 

Er verteilt die Änderung des Beschlussvorschlags zum TOP 8 an die Mitglieder des Finanzausschusses und tätigt entsprechende Erläuterungen.

 

Es kommt zu einer Diskussion. Die Mitglieder des Finanzausschusses sind sich dahingehend einig dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes MV 2015 abzugeben:

  1. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da dies nachhaltig die touristische Entwicklung und Infrastruktur der Gemeinde einschränken würde. Geplante, begonnene und zukünftig mögliche investive Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung der touristischen Infrastruktur (Ausbau bzw.- Lückenschluss von Radwegenetzen, kulturelle Angebote) dürfen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der bevorstehenden Zertifizierung Zierows als staatlich anerkannter Erholungsort nicht verhindert werden.
  2. Die Gemeinde widerspricht der Festsetzung des Gemeindegebietes als Vorrangfläche für die Landwirtschaft, da das Landesraumentwicklungsprogramm als Basis dienen soll, auf der die unterschiedlichen Förderstrategien und -programme ansetzen können. Förderstrategien, Zuweisungen, Fördertatbeständen oder Fördermittel-vergaben sind abhängig von den Ausweisungen des Landesraumentwicklungsprogramms und bei der Ausweisungen Vorrangfläche für die Landwirtschaft wird die touristische Entwicklung nachhaltig gehemmt. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Küstengemeinden ist nicht gewahrt.
  3. Der Hochwasserschutz für Zierow muss zwingend im LEP verankert werden und insbesondere der Schutz des gemeindlichen Infrastrukturvermögens zu gewährleisten.
  4. Die Ausweisung eines SUR Wismar in einem Vorranggebiet Landwirtschaft ist wettbewerbsverzehrend. Der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen SUR - Bereichen ist nicht gewahrt.
  5. Die Ausweisung des Flächennutzungsplanes und der rechtskräftigen Bebauungsplänen und begonnene Bauleitplanungen der Gemeinde Zierow sind bei den Ausweisungen des LEP zu berücksichtigen bzw. dürfen nicht den bisherigen Planungen zuwiderlaufen. Hier entsteht ein Vertrauensschaden gegenüber den bisherigen Ausweisungen im LEP 2005 und im RREP WM 2011.
  6. Der Ausweisung der Gemeinde Zierow als  Vorranggebiet Trinkwassersicherung wird ausdrücklich widersprochen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=72852&selfaction=print