03.12.2013 - 6 Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 36 der Gem...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hier erläutert Herr Mahnel noch einmal intensiver die Problematik des Kreisverkehres. Für die Abwägung des Bebauungsplanes ist es erforderlich, die Zustimmung des Landesamtes für Straßenbau über eine entsprechende Vorlage eine Abwägungsunterlage beizufügen. Diese Abwägungsunterlage befindet sich noch im Abstimmungsprozess zwischen dem Straßenbauamt und dem Ingenieurbüro Höger und Partner. Wahrscheinlich wird sich die Lage des Kreisverkehres verändern in südöstliche Richtung. Wie groß die Veränderung sein wird, ist zurzeit noch nicht genau abschätzbar. Es ist darauf zu achten, dass keine durchgängige Sichtachse aus der Landesstraße vorhanden ist. Wünschenswert ist ebenso, dass der Radweg abgekoppelt wird von der Landesstraße und eigenständig geführt wird. Die Flächen für die Verwallungen sollen ausgebaut werden für Lärmschutzmaßnahmen für die Ortslage Wichmannsdorf. Im Weiteren verweist Herr Mahnel darauf, dass seitens des Landkreises vorgeschlagen wurde, über einen Städtebaulichen Vertrag mit der Privateigentümerin die Gestaltung des Baukörpers zu sichern.

 

Der Bauausschuss diskutiert intensiv ob die Beschlussvorlage zur Abstimmung gebracht werden sollte oder vertagt werden sollte.

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit im Bezug auf Weiterführung des Park & Ride-Systems entschloss man sich die Vorlage zur Abstimmung zu bringen und die Ergebnisse aus der Abwägungsunterlage bis zur Gemeindevertretersitzung in die Beschlusslage einfügen zu lassen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Boltenhagen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Die aufgrund der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .3

Befangenheit:                                                        .0             

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