20.08.2013 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 22 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen billigt die geänderten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) und der zugehörigen Begründung und bestimmt diese für das weitere Planverfahren zur erneuten Auslegung.
  2. Die geänderten Entwürfe der Planzeichnung (Teil A), des Textes (Teil B) und der zugehörigen Begründung sind gemäß § 4a Abs. BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3  BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB am Planverfahren erneut zu beteiligen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
  2. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Hohenkirchen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  3. Mit der Bekanntmachung zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .5

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

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