14.05.2013 - 6 Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Semrau zeigt seine Befangenheit an und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Mahnel erläutert, dass aufgrund einer Vermessung die Baugrenzen für die Grundstücke Wienck angepasst werden müssen.

 

Frau Hain stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Kalkhorst empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und die Stellungnahmen und Anregungen des erneuten Beteiligungsverfahrens hat die Gemeinde Kalkhorst unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1und Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .1             

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern hat folgendes Mitglied weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Mark Semrau

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