13.05.2013 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31.1 der Sta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel erläutert, dass die Form der Festsetzung im Bebauungsplan getroffen werden muss. Hier stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl:

 

I.                Allgemeines Wohngebiet

II.               Allgemeines Wohngebiet mit Präzisierung: Schwimmbad, Mehrgenerationenhaus,               Kommunikationshaus

 

Die Stadtvertreter diskutieren.

 

Herr Fischer stellt die Form „Allgemeines Wohngebiet“ zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .7

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

 

Herr Fischer stellt die Form „Allgemeines Wohngebiet mit Präzisierung von Schwimmbad, Mehrgenerationenhaus, Kommunikationshaus“ zur Abstimmung:

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .1

Enthaltung:                                                        .3

Befangenheit:                                                        .0             

 

Herr Mahnel stellt nun die unterschiedlichen Möglichkeiten des Straßenprofils vor.

Die Stadtvertreter diskutieren die Möglichkeiten.

Frau Schultz erläutert, dass zunächst eine Breite festgelegt werden muss, ob diese später tatsächlich umgesetzt wird, oder eine geringere, ist noch zu klären.

Herr Fischer stellt das Straßenprofil mit einer Breite von 9,90 m zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

 

Herr Mahnel erklärt die Anfrage vom DRK hinsichtlich der Bebauungsgrenze im südwestlichen Bereich. Hier ist eine Grenze von 5 m vorgeschlagen. Das DRK wünscht eine Bebauungsgrenze von 3 m bezogen auf die Grundstücksgrenze.

Die Stadtvertreter diskutieren über die Verschiebung der Baugrenze und deren weitere Konsequenzen. Herr Mahnel erklärt, dass die Baufläche sehr abschüssig ist und aufgeschüttet werden muss. Ein Wall oder dergleichen sollte ebenfalls aufgeschüttet werden.

Herr Fischer stellt die Anfrage vom DRK, die Baugrenze im südwestlichen Bereich auf 3m zu setzen, zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .8

Ablehnung:                                                        .4

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0

 

Herr Mahnel führt aus, dass für die Zuwegung zum neuen Bebauungsgebiet eine 30er Zone eingerichtet werden soll. Seitens der Stadt Klütz sollte auch überlegt werden, ob „An der Bamburg“ ebenfalls. Die Stadtvertreter äußern, dass dies zu einem späteren Zeitpunkt erörtert werden soll.

 

Frau Palm hinterfragt die Regelung Nr. 4 in der Empfehlung des Bauausschusses, keine Hauptnutzung im Obergeschoss.

Frau Schultz erklärt, dass dies noch aus den ersten Gesprächen stammt und es versäumt wurde zu streichen.

 

Herr Fischer stellt die Beschlussvorlage mit den o.g. Änderungen zur Abstimmung.

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Folgende Festlegungen sind in dem Bebauungsplan zu berücksichtigen:

 

  1. Das Straßenprofil ist auf eine Breite von 9,90 m anzulegen, geschlossene Bauweise, Anbau an die sich im inneren des Gesamtgrundstückes befindenen Grundstücksgrenzen ist möglich, ein Anbau an die Grundstücksgrenzen nach außen, kann nur im Bezug auf die Einhaltung der Abstandsflächen erfolgen.
  2. Ein Höhenbegrenzungspunkt wird festgelegt. Für diesen Höhenbezugspunkt kann 30 cm nach oben und 50 cm nach unten abgewichen werden, bezogen auf den Fertigfußboden.
  3. Dachneigungen sind bis 40 Grad zulässig.
  4. Materialien der Wandflächen in geänderter Form sind bis zu 10 Prozent der Fläche gestattet.
  5. Bitumendächer sind nur auf Nebengebäuden zulässig.
  6. Änderung der Festsetzungstermologie, der KITA Bau wird als KITA ausgewiesen, unter der Rubrik allgemeines Wohngebiet. Die Schwimmhalle wird als allgemeines Wohngebiet unter der Rubrik Schwimmhalle ausgewiesen. Die Festsetzungen für betreutes Wohnen und Demenzwohnen bleiben als allgemeines Wohngebiet. Weiterhin geht man davon aus, dass kein Ausgleichserfordernis besteht, da es sich um einen Plan der Innenentwicklung handelt.
  7. Aufgrund der Traufhöhe von 7,50 m der zu errichtenden Gebäude und des vorhandenen Geländesprunges werden die städtischen Nachbargrundstücke beeinträchtigt. Dessen ist sich die Stadt Klütz bewusst. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31.2 soll darauf reagiert werden, in der Form, dass ein Grünzug eingeplant wird.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

  1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung werden für das weitere Beteiligungsverfahren bestimmt. Die Planung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Im Zuge der Vorprüfung des Einzelfalls hat die Gemeinde festgestellt, dass eine Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB zulässig ist. Die Gemeinde gibt das Ergebnis der Vorprüfung mit der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bekannt.
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind für das Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu nutzen. In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass ein Umweltbericht im Verfahren nach § 13a BauGB nicht erstellt wird.
  3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  4. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  5. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Klütz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
  6. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .14

davon anwesend:                                          .12

Zustimmung:                                                        .11

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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