07.05.2013 - 8 Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen nach §...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Peplau wiederholt seine Hinweise gemäß der Bauausschusssitzung am 29.01.2013, dass die  Arbeitsschutzrichtlinien (die Anzahl von Toiletten und Duschen, Größe der Unterkünfte pro Person) nicht eingehalten sind. Das Grundstück ist als Gesamtheit, d. h. in der Summation der Nutzungen und Anzahl der Unterkünfte zu betrachten, auch im Hinblick auf Zu- und Abfahrtsregelungen, Stellplätze, Fahrräder, Feuerwehrzufahrt, Brandschutz. Dies ist bei der Antragsstellung und hier erneuten Vorlage der Anzahl der Mitarbeiterunterkünfte nicht eingearbeitet worden.

 

Eine planungsrechtliche Stellungnahme des Landkreises liegt zu diesem Vorhaben nicht vor.

Reduzieren

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben Nutzungsänderung zu Unterkünften für eigenen landwirtschaftlichen Betrieb (ehem. Gutshaus N. 68) unter AZ 23287-12-08 vom 27.12.2012, ergänzt am 10.04.2013 herzustellen.

Das Ersuchen nach § 145 BauGB und § 173 BauGB entfällt, da das Vorhaben weder in einem Sanierungsgebiet noch in einem Erhaltungsgebiet liegt. 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .5

Zustimmung:                                                        .1

Ablehnung:                                                        .3

Enthaltung:                                                        .1

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=64523&selfaction=print