29.04.2013 - 8 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 36 der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel geht sehr intensiv auf die eingegangenen Anregungen und Bedenken der beteiligten Träger öffentlicher Belange, sowie der Bürger ein.

Folgende Punkte wurden angesprochen:

Grundsätzlich wird am Konzept des Bebauungsplanes festgehalten, die Möglichkeit der Schaffung von Parkdecks wird begrüßt, die Höhenfestsetzung für zu errichtende Gebäude im Bereich – Sondergebiet Sport und Erholung werden auf 8 m begrenzt.

Schwierigkeiten werden zurzeit gesehen bei der Erarbeitung des konkreten Entwurfes des Bebauungsplanes, hier müssen Festsetzungen verankert werden, insbesondere in Bezug auf das Welcome Center. Seitens des Bauausschusses wurden verschiedene Varianten diskutiert, ob diese Festsetzungen sehr großzügig erfolgen sollten, oder eher kleinteilig.

Insbesondere gestaltet sich die Umsetzung deshalb schwierig, weil ein einheitliches Bauwerk, sowohl auf dem gemeindeeigenen als auf dem privaten Grundstück als so genannter „Eyecatcher“ für Boltenhagen entstehen soll. Zur Zeit befindet man sich in der Phase der Abwägung zu dem Beschluss, zum Entwurf müssen Bauentwürfe für das Welcome Center auf dem privaten Grundstück vorgelegt werden, die dann nach Zustimmung durch die Gemeinde in den Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen eingearbeitet werden können.

Gegebenenfalls muss ein anderes Planungsinstrument, beispielsweise vorhabenbezogener Bebauungsplan, für das Welcome Center auf dem privaten Grundstück eingesetzt werden. Herr Mahnel vom Planungsbüro stellt klar, das zur Entwurfsphase auch das vom Zweckverband geforderte Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vorliegen muss und die technische Planung für den Kreisel, um die Vorlage beim zuständigen Landesamt für Straßenbau erarbeiten zu können. Der Planer erklärte weiterhin, dass der Abwägungsbeschluss durchaus von der Gemeindevertretung jetzt gefasst werden kann.

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Der Bauauschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB unter Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Ostseebad Boltenhagen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses und besteht aus der Zusammenstellung tabellarisch und einer Kurzzusammenfassung (ohne Kurzzusammenfassung der eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit).

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .2

Enthaltung:                                                        .0

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Anlagen zur Vorlage

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