10.04.2013 - 6 Verkauf im Strand- und Promenadenbereich

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Hörl informiert, dass es bei der Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen in 2012 immer wieder zu Anfragen in wie weit ein Ausschank von Getränken und Imbissvariationen am Strand und im Bereich der Strandpromenade möglich wäre. Bisher besteht die Regelung, dass die Strandkorbvermieter nur alkoholfreie warme Getränke verkaufen dürfen und anderen Anfragenden keine Zusage erteilt werden sollte.

 

Frau Hörl meint, dass die Angebotspalette für die Touristen so erweitert werden könnte. Die Qualität bei solchen zusätzlichen Angeboten soll bei der Auswahl berücksichtigt werden. Nach Vorlage eines Konzeptes könnte durch den Kurbetriebsausschuss eine Zustimmung oder Ablehnung erfolgen.

 

Frau Bräunig bittet abschließend um Beschlussfassung.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dass bei der Kurverwaltung eingereichte Projekte dem Kurbetriebsausschuss vorgestellt werden und danach eine Zu- oder Ablehnung ausgesprochen wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .8

Zustimmung:                                                        .0

Ablehnung:                                                        .7

Enthaltung:                                                        .1

Befangenheit:                                                        .0             

 

 

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