14.03.2013 - 10 Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Do, 14.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB II Bau- und Ordnungswesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
- Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Strand an der Wohlenberger Wiek“ - Regelung der Infrastruktur. Einbezogen werden Flächen nordöstlich und südwestlich der Landesstraße.
Das Plangebiet wird wie in der Anlage 1 dargestellt begrenzt:
- im Nordwesten durch die Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15,
- im Südwesten durch den Übergang zu den Polder- und Wiesenflächen,
- im Südosten durch die Grenze zur Nachbargemeinde Hohenkirchen,
- im Nordosten im wesentlichen durch den Verlauf der Landesstraße und in einem Teilbereich durch ergänzende Einbeziehung von weiteren Flächen für Infrastruktur; nordöstlich der Landesstraße erweitert um einen kleinen Teilbereich. Es handelt sich hier um den Standort TB 6 gemäß Zielsetzung des Flächennutzungsplanes.
- Planungsziele:
- Festsetzung der sonstigen Sondergebiete für Versorgung und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Vorgaben des Flächennutzungsplanes,
- Regelung der Lage von Parkplätzen,
- Punkturelle Standpunkte für Versorgung und Infrastruktur zur dauerhaften Nutzung,
- Regelung der Versorgungsinfrastruktur,
- Regelung und Zuordnung der Strandzugänge,
- Beachtung der Belange von Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs und Sicherheit insbesondere für die Strandbesucher,
- Gliederung des Strandes in intensive und weniger intensive Bereiche,
- Überprüfung der Zielsetzungen aus naturschutzfachlicher Sicht.
- Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Gegenstand des Bebauungsplanes ist die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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