29.11.2012 - 5 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird durch den Ausschussvorsitzenden Herrn Schmiedeberg erläutert. Auftretende Fragen werden durch Frau Neubauer und Frau Haack beantwortet.

Frau Plieth schlägt vor, für folgende Baumaßnahmen, Erschließung Mariannenweg und Ausbau der Straße Tarnewitzer Chaussee, die in die Haushaltsplanung 2013 verschoben wurden, durch die Verwaltung vorab Beschlussvorlagen erarbeiten zulassen, die einen Baubeginn ermöglichen auch wenn noch kein beschlossener Haushaltsplan für 2013 vorliegt.

Dieses wäre sinnvoll, da die Erschließung des Mariannenweges vor Saisonbeginn fertig gestellt sein sollte.

Dem Vorschlag von Frau Plieth stimmen alle Ausschussmitglieder zu.

Herr Schmiedeberg ergänzt, dass auch der Kurbetriebsausschuss diese Verfahrensweise so umsetzen sollte.

Der Ausschussvorsitzende Herr Schmiedeberg lässt nun über die einzelnen Haushalte abstimmen.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt gemäß § 48 Abs. 2 Pkt. 3 und 4 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Anlagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .7

davon anwesend:                                          .4

Zustimmung:                                                        .4

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

 

 

Herr Schmiedeberg fragt nach, wann der HH-Plan 2013 erstellt sein wird. Frau Neubauer teilt mit, dass der Haushaltserlass des Landes M-V vorliegt und die Planzahlen aus den einzelnen Fachbereichen eingereicht wurden.

 

Nach Rücksprache mit Frau Schmidt am 30.11.2012 wird die HH-Planerstellung erst mit Beginn des Jahres 2013 erfolgen, da es bis Mitte/ Ende Dezember 2012 noch Veränderungen in den Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und somit zu den gesetzlichen Vordrucken zur Planung geben wird. Weiterhin liegen noch keine konkreten Vorgaben zur Höhe der Kreisumlage vor, welche eine erhebliche Aufwandsposition darstellt. Mit den ersten HH-Plandiskussionen in den einzelnen Ausschüssen ist frühestens Mitte bis Ende Februar 2013 zu rechnen.

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