15.05.2012 - 6 Abwägungsbeschlus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Sennewald vom Planungsbüro Mahnel erläutert den Sachverhalt. Insbesondere weist sie darauf hin, dass sich im Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange 2 noch einzuarbeitende Änderungen ergeben haben: Die vorhandene Leitung der Zweckverbandes ist stillgelegt und wird nicht mehr benötigt. Damit ist keine Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechtes erforderlich. Die Löschwasserversorgung kann in ausreichendem Umfang durch 2 in der Nähe vorhandene Hydranten gesichert werden.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Abwägung wird wie tabellarisch zusammengestellt beschlossen.
  2. Die Ergebnisse aus dem Abwägungsverfahren sind als Regelungspunkte für den Durchführungsvertrag vorzusehen. Der Durchführungsvertrag ist entsprechend vorzubereiten und Voraussetzung für den Satzungsbeschluss. Die einzelnen Punkte, die als Empfehlung für den Durchführungsvertrag beschlossen wurden, ergeben sich aus dem Abwägungsbeschluss. Der Durchführungsvertrag ist vorzubereiten.
  3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über das Abwägungsverfahren zu unterrichten.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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