10.04.2012 - 7 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt sind durch das beauftragte Planungsbüro Hufmann aus Wismar ergänzende Unterlagen leider erst heute der Verwaltung zugearbeitet worden. Diese Unterlagen wurden allen Ausschussmitgliedern in kopierter Form zur Verfügung gestellt.

 

Die Unterlagen sind der Anlage 1 dieser Niederschrift zu entnehmen.

 

Der städtebauliche Entwurf für die Bebauung am Butscherweg geht von einer ausschließlich straßenbegleitenden Wohnbebauung aus. Die einzelnen Grundstücke sollten eine Mindestgröße von 750 m² haben. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung soll sich an der vorhandenen Bebauung orientieren.

 

Herr Schlei gibt den Hinweis, dass eine Abwasserleitung sich teilweise auf den Privatgrundstücken befindet. Die ausgewiesene Grünfläche sollte detaillierter dargestellt werden mit mehr Baumbewuchs und einer Abgrenzung zum Feld zur Ortsrandlage.

Die fußläufige Durchwegung am Butscherweg muss zwingend erhalten bleiben. Die Erschließung im Birkenweg und im Butscherweg ist durch den Vorhabenträger zu klären.  

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung für den Bereich am Butscherweg einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu forcieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .6

Zustimmung:                                                        .6

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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