31.01.2012 - 8 Ergänzungssatzung der Gemeinde Hohenkirchen "Am...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Müller vom Planungsbüro BAB aus Wismar macht Ausführungen zum Bauleitplanverfahren. Ziel ist die Bebauung des Flurstückes 23 am Butscherweg mit einem Einfamilienhaus. Herr Müller geht kurz auf die abgegebenen Anregungen und Stellungnahmen der TÖB ein. 

Frau Dr. Bernier verliest den Beschlussvorschlag.

 

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:

1.               Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung, OT Hohenkirchen „ Am Butscherweg, Flurstück- Nr. 23 „ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                                          - die Stellungnahmen werden berücksichtigt -

 

                  Das Ergebnis der Prüfung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2.               Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414 in Verb. mit § 86 der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.04.2006 ( GVOBI. M- V S. 102), beschließt die Gemeindevertretung die Ergänzungssatzung für den Ortsteil Hohenkirchen „ Am Butscherweg, Flurstück- Nr. 23 „ für das Gebiet der Ortslage / Gemarkung Hohenkirchen, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück- Nr. 23, bestehend aus Karte mit Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

3.               Die Begründung wird gebilligt.

 

4.               Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:                            .9

davon anwesend:                                          .7

Zustimmung:                                                        .7

Ablehnung:                                                        .0

Enthaltung:                                                        .0

Befangenheit:                                                        .0             

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Anlagen zur Vorlage

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